1. September 2010

Pressemitteilung zum Thema Nachtflugverbot Köln/Bonn

Liebe Leserinnen und Leser,

heute habe ich die unten folgende Pressemitteilung veröffentlicht. Anlass der Meldung ist die Vorstellung der Ergebnisse des Rechtsgutachtens für die Umsetzung eines Nachtflugverbotes für Passagierflüge am Flughafen Köln/Bonn durch die Fluglärminitiativen:

„Erstens zeigt das Rechtsgutachten aus unserer Sicht schlüssig, dass ein Nachtflugverbot für Passagierflüge am Flughafen Köln/Bonn rechtlich unbedenklich ist und es eingeführt werden muss. Es ist eindeutig belegt, dass die Angabe der Geschäftsführung des Flughafens, dass für die Einführung des Nachtflugverbots ein Planfeststellungsverfahren notwendig sei, falschen Tatsachen entspricht.

Zweitens wirft das Gutachten Zweifel darüber auf, inwieweit die Verlängerung der Betriebsgenehmigung für den Flughafen bis zum Jahr 2030 durch die damalige Landesregierung rechtsfehlerfrei zustande gekommen ist. Diese Frage dürfte in der Klage von mehreren Kommunen in den anstehenden Verfahren geklärt werden.

Drittens machen die Fluglärminitiativen deutlich, dass mit Umsetzung des rot-grünen Koalitionsvertrags in NRW erstmals die wirtschaftlichen Interessen des Flughafens in einen gleichberichtigten Einklang mit den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner gebracht werden.

Ich freue mich das mein Landtagkollege Jochen Ott die Position der Fluglärmgegner ebenfalls unterstützt und gehe davon aus, dass er in seiner Funktion als Vorsitzender der Köln SPD das strickte Nachtflugverbot, wie es im rot/grünen Kölner Koalitionsvertrag festgehalten wurde, mit voranbringt.“