6. Dezember 2011

Erhöhung der Altersvorsorge für NRW-Landtagsabgeordnete?

Mein Büro erreichen in den letzten Tagen viele Anfragen zu der geplanten Diätenerhöhung für die Altersversorgung der NRW-Landtagsabgeordneten. Diätenfragen werden zu Recht besonders sensibel betrachtet. Ich möchte deshalb versuchen, den Sachverhalt so differenziert wie möglich zu erläutern:

NRW hat seit der Reform der Abgeordnetenbezüge 2005 für andere Bundesländer Vorbildfunktion. In NRW zahlen die Abgeordneten selbst für ihre Altersversorgung ein, es gibt keinerlei steuerfreien Pauschalen, sie bestreiten ihre Aufwendungen aus ihren Bezügen, kommen für ihr Arbeitsmaterial auf und versteuern wie Freiberufler nach den geltenden Steuersätzen. Durch die vorgesehene Erhöhung um 500 € wird ein Niveau von lediglich etwa 60 % der Altersbezüge vor der Diätenreform in NRW und dem anderer Landtage sichergestellt, ganz so, wie es vorgesehen war. Um diesen Wert zu halten, ist nun die Anpassung der Pauschale notwendig geworden.

Eine weitergehende Erläuterung mit Rechenbeispielen ist hier zu finden. Ich freue mich auch in dieser Frage auf einen konstruktiven und sachlichen Dialog!