7. August 2012

Beförderung von E-Bikes, Pedelecs und Tandems in Zug, Bus und Bahn

Dem „Kölner Stadtanzeiger“ vom 4.8. kann entnommen werden, dass ab dem 1.1.2013 keine E-Bikes und Tandems mehr im NRW-Nahverkehr befördert werden sollen. Dazu gab das Kompetenzcenter Marketing NRW beim Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) am Tag zuvor eine Presseinformation heraus, in der es heißt, „Die Verkehrsunternehmen in NRW müssen leider die Mitnahme besonders sperriger Konstruktionen einschränken. (…) Es ist davon auszugehen, dass die entsprechende Ergänzung der Beförderungsbedingungen rechtzeitig erfolgt.“

Der Grund einer Neuregelung ist für uns aus mehreren Gründen nicht ersichtlich. Schon in den „Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif“ (Gültig ab 01.01.2012) heißt es: 

„1. Fahrräder werden dann befördert, wenn im Fahrzeug geeignete Abstellmöglichkeiten bestehen bzw. wenn die Platzsituation dies zulässt

2. Sind die vorgesehenen Fahrrad-Stellplätze eines Fahrzeuges besetzt, können weitere Fahrgäste mit Fahrrädern nicht mehr zusteigen.“

Die Notwendigkeit einer Sonderregelung für E-Bikes und Tandems ist auf Grund dieser klaren Festlegung nicht ersichtlich. Welche Fakten und Erkenntnisse mögen im Laufe des Jahres gewonnen worden sein, um nun eine Neuregelung auf den Weg bringen zu wollen?

E-Bikes sind laut der Pressemitteilung nun im Gegensatz zu den mit Ausnahme eines Lenkerspiegels und eines kleinen Nummernschildes am Schutzblech baugleichen Pedelecs nicht mehr zur Mitnahme erwünscht. Zur Verdeutlichung der kaum vorhandenen beförderungsrelevanten Unterschiede lohnt sich ein Blick auf das Foto oben.

Angesichts des aktuellen Booms von Elektrorädern geht die vorgesehene Regelung völlig am geänderten Mobilitätsverhalten der Menschen vorbei. Im letzten Jahr wurden in NRW gut 90.000 E-Bikes verkauft, für das Jahr 2012 werden 125.000 Verkäufe prognostiziert.

Auch ein Verbot für die Mitnahme von Tandems ist nicht verständlich. Sie brauchen deutlich weniger Platz im Abteil als zwei hintereinander gestellte Fahrräder. Viele Gehandicapte sind auf die Nutzung eines Tandems angewiesen und sollen nun zukünftig ihren Schwerbehinderten-Ausweis vorlegen müssen, bevor sie das Radabteil mit ihrem Gefährt nutzen können.

Die geplante Änderung der landesweiten Beförderungsbestimmung soll nach den Aussagen der Pressemitteilung unter Umgehung der politischen Landesgremien durch eine Genehmigung der Kölner Bezirksregierung in Kraft treten. Dies ist angesichts der Bedeutung dieser Frage unglücklich.

Wir GRÜNEN werden deshalb dazu eine Befassung im Verkehrsausschuss des Landtages und ggf. eine Debatte um Landtagsplenum beantragen. Wir wissen im politischen Raum um die bestehenden Kapazitäts-Probleme im NRW-Nahverkehr. Diese sind aber nur durch gemeinsame Kraftanstrengungen und insbesondere nur mit Druck auf den Bund und die Bahn-AG lösbar und nicht über zweifelhafte Verbote, die die Nutzung der bestehenden Nahverkehrsangebote unattraktiver machen. 

Ich habe deshalb eine Stellungnahme zu der geplanten Neuregelung erbeten, welche die von mir oben angesprochenen Aspekte berücksichtigt.

Informationen zu den technischen Unterschieden von E-Bikes und Pedelecs sind hier zu finden.