6. März 2014

Auch E-Bikes und PedElecs dürfen Bahn fahren

Ebike KlockeDie Verkehrsverbünde und Verkehrsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen haben zum 1. April neue und einheitliche Regelungen zur Fahrradmitnahme beschlossen. Künftig sollen neben den „klassischen“ Fahrrädern auch offiziell E-Bikes und PedElecs in Regional- und S-Bahnen sowie Bussen befördert werden können – wenn es die Platzverhältnisse in den Fahrzeugen zulassen. Ebenso können Fahrgäste auch zukünftig in den Nahverkehrszügen Fahrräder mitführen, deren Abmessungen die übliche Größe überschreitet. Das umfasst beispielsweise auch Tandems, die insbesondere für die Mobilität von Menschen mit schwerem Handicap eine wichtige Rolle spielen.

Dies wurde im Rahmen eines „Runden Tisches“ unter Leitung des NRW-Verkehrsministeriums diskutiert und beschlossen. ADFC und Grüne hatten im Verlauf der mehrjährigen Debatte immer wieder dafür gestritten. Wir waren uns einig, auch moderne Elektrofahrräder gegen die ursprünglichen Pläne nicht von der Mitnahme auszuschließen. Zumal sie in den Radabteilen keinen deutlich höheren Platzbedarf erfordern.

Mit den heute öffentlich vorgestellten neuen Richtlinien werden zukünftig Streitigkeiten vermieden und die bessere Planbarkeit von Reiseketten sichergestellt. Klar ist aber auch, dass Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkte sind (Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen), weiterhin Vorrang vor Fahrradfahrern haben.