7. Januar 2015

Grüne kritisieren vom Bund geplante Ausweitung von ÖPP-Projekten

StraßeVerkehrsminister ‪Dobrindt ließ jetzt die Katze aus dem Sack. Autobahnprojekte sollen zukünftig von der Wirtschaft über sogenannten ‎ÖPP/PPP-Projekte mitfinanziert werden. Offenkundig und erwartbar reichen die zu erwartenden PKW-Mauteinnahmen hinten und vorne nicht für anstehenden Baumaßnahmen aus. Als eines der ersten geplanten Objekte schlägt Dobrindt die Verbreiterung der A57 zwischen Köln und Krefeld vor.

ÖPP-Projekte sind regelmäßig im Focus der Kritik des ‪Bundesrechnungshofes. Oft zahlt die öffentliche Hand am Ende doppelt und dreifach drauf. Bislang spielt ÖPP in der öffentlichen Beschaffung kaum eine Rolle. Die Bundesregierung will ÖPP durch gesetzliche Vorgaben erleichtern und künftig 15% der Investitionen des Bundes über ÖPP finanzieren. Die Rechnungshöfe warnen vor langfristigen Risiken. ÖPP sei keine zusätzliche Finanzierungsquelle! Die Kosten für die SteuerzahlerInnen werden lediglich in die Zukunft verschoben würden. Gewinne werden privatisiert, Verluste sozialisiert. Das Risiko z.B. bei Insolvenz des privaten Partners bleibt immer bei der öffentlichen Hand.

ÖPP ist ein Trojanisches Pferd, um weitere öffentliche Aufgaben schrittweise an Private zu übertragen. Die öffentliche Hand verliert hier die Kontrolle über die Erfüllung ihrer Aufgaben an renditeinteressierte Privatinvestoren. Mittelständische Unternehmen kommen bei der Projektausführung kaum zum Zug. Das Interessengeflecht aus Beratern, Investoren, Baukonsortien und öffentlichen PPP-Kompetenzzentren kann zudem der im Baubereich häufig stattfindenden Korruption Tür und Tor öffnen.

Was ist ÖPP: „Öffentlich Private Partnerschaft“ ist eine neue Form der Finanzierung öffentlicher Investitionen. Nicht der Staat baut z.B. eine Schule, sondern ein privater Investor, der die Schule dann an den Staat vermietet. Die Bundesregierung will ÖPP durch gesetzliche Vorgaben erleichtern

Was ist zu beachten, wenn man doch ÖPP-Projekte voranbringt:
Projektrisiken sind zwischen öffentlichem und privatem Partner fair aufzuteilen. Vergaberechtliche Aspekte müssen auch bei ÖPP-Projekten gewahrt bleiben. Es muss sicher gestellt sein, dass die Gemeinwohlaufgabe der öffentlichen Hand (z.B. Sozialtarife) durch die Vertragsgestaltung nicht beeinträchtigt wird.Prüfungsmöglichkeiten durch Rechnungshöfe und Kommunalaufsicht m üssen gewahrt bleiben