23. Juni 2015

Mietpreisbremse kommt auch in NRW!

MietpreisbremseAm 1. Juli tritt die Mietpreisbremse auch in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Damit gehört NRW zu den ersten Ländern, die die Mietpreisbremse einführen. Sie verhindert, dass der Quadratmeterpreis für Neumieter deutlich über der ortüblichen Vergleichsmiete liegt. Maximal 10 Prozent über dem im Mietspiegel angegebenen Durchschnitt sind erlaubt.

Vorerst gilt die Mietpreisbremse in 22 Nordrhein-Westfälischen Kommunen. Ein Gutachten hatte geklärt, wo in NRW „angespannte Wohnungsmärkte“ zu finden sind. Nur in diesen greift das Gesetz. Als angespannt gilt der Wohnungsmarkt bei geringer Leerstandsquote, stark steigenden Mieten bei Neuvermietung und einem Mangel an bezahlbarem Wohnraum, insbesondere für einkommensschwache Gruppen wie EmpfängerInnen von Transferleistungen und StudentInnen. Auch die zukünftige Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum wird in die Betrachtung mit einbezogen. So gilt ein Wohnungsmarkt eher als angespannt, wenn Sozialwohnungen in absehbarer Zeit frei vermietet werden dürfen.

Die Mietpreisbremse ist ein geeignetes Mittel, um den weiteren Anstieg von Mieten in NRW zu bremsen und betroffenen Mieterinnen und Mietern Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu sichern. Dieses Ziel erfüllt sie nicht allein, sondern als Baustein einer umfassenden Wohnungsmarktpolitik in NRW, dessen zentrales Element das novellierte Wohnraumförderprogramm ist. Das Programm wurde neu ausgerichtet auf den Wohnungsbau und ermöglicht Investoren, Wohnungsbaugenossenschaften und –gesellschaften Planungssicherheit, indem das Land von 2014 bis 2017 mindestens 800 Millionen Euro im Jahr für Darlehen zur Verfügung stellt.

Die 22 Kommunen, in deren Stadtgebieten die Mietpreisbremse ab dem 1. Juli mindestens bis 2020 gilt, sind:

Im Regierungsbezirk Düsseldorf:
Düsseldorf, Erkrath, Kleve, Langenfeld (Rhld.), Meerbusch, Monheim am Rhein, Neuss, Ratingen

Im Regierungsbezirk Köln:
Aachen, Bonn, Brühl, Frechen, Hürth, Köln, Leverkusen, Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf

Im Regierungsbezirken Münster:
Bocholt, Münster

Im Regierungsbezirk Detmold:
Bielefeld, Paderborn