3. September 2015

Der Bund lässt seine Brücken in NRW zerbröseln

Arndt Klocke Straße Düsseldorf LandtagDer Zustand der Brücken auf Bundesbahnen und Autobahnen in NRW ist schlecht. Wie schlecht, zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der GRÜNEN Fraktion im Bundestag. Nur elf Prozent der Brückenflächen war 2014 noch in „gutem“ oder „sehr gutem“ Zustand.

Der Bund vernachlässigt Autobahnen und Bundesstraßen in NRW seit Jahrzehnten. Dank der Anfrage der GRÜNEN Bundestagsfraktion gibt es nun aber erstmals eine Gesamtübersicht über die Qualität der Straßenbrücken an Bundesfernstraßen in NRW. Der Anteil der Brücken in noch „gutem“ oder „sehr gutem“ Zustand hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich abgenommen. Dagegen fiel knapp die Hälfte der Straßenbrücken-Flächen in die Kategorien „ausreichend“, „nicht ausreichend“ oder sogar „ungenügend“. Besonders häufig in schlechtem Zustand sind die großen Brücken an den Hauptrouten des Landes, beispielsweise am Kölner Ring, im Ruhrgebiet oder auf der Sauerlandlinie A45. Diese Karte zeigt, wo Straßenbrücken in „ungenügendem“ oder „nicht ausreichendem“ Zustand zu finden sind.

Der schlechte Zustand vieler Bundesbrücken in NRW ist seit Jahren bekannt. Trotzdem investiert der Bund viel zu wenig in den Erhalt. Auch das nun gestartete Brücken-Sonderprogramm von Minister Dobrindt ist – nach jahrelanger Geisterfahrt des CSU-geführten Ministeriums – nicht mehr als ein erster zaghafter Schritt in die richtige Richtung. Doch weil die Bundesregierung gleichzeitig die Lkw-Maut senkt und mit Gigalinern experimentiert, wird sich der Zustand der Brücken sogar weiter verschlechtern. Denn mehr Lkws auf unseren Straßen sind nicht nur umweltpolitisch fatal, sondern auch eine zusätzliche Bedrohung für die allerorts bröckelnden Brücken.

Die rot-grüne Landesregierung hat 2011 erstmals überhaupt dafür gesorgt, dass der Bund Brückensanierungen als relevantes Thema erkennt. Wir brauchen in Bund und Land absolute Priorität für Sanierungen statt kostspieliger Neubauprojekte. Durch die anstehende Reform bei Straßen.NRW entstehende Kapazitäten dürfen nicht erneut für den Neubau ökologisch problematischer Ortsumgehungen verwendet werden, sondern müssen für die dringend nötigen Brückensanierungen genutzt werden.