22. Oktober 2015

Land fördert Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge

Bauen mit HolzImmer mehr Menschen fliehen vor Krieg und Verfolgung auch zu uns nach NRW, um hier ein Leben in Sicherheit zu führen. Der Anteil der Geflüchteten, die dauerhaft bleiben werden, steigt. Allein in NRW werden deshalb in diesem Jahr 35.000 bis 40.000 Wohnungen für die Flüchtlinge mit Bleibeperspektive benötigt.

Mit diesem Kommunalinfo möchten wir gerne über die Aktivitäten des Landes NRW für die Förderung und Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge informieren.

NRW erhöht Tilgungsnachlässe

Die Einigung zwischen dem Bund und den Ländern beim Flüchtlingsgipfel hat unter anderem ergeben, dass der Bund den Ländern insgesamt 500 Millionen Euro mehr für die Schaffung von gefördertem Wohnraum zukommen lassen wird. Auf NRW entfallen etwa 95 Millionen Euro. Darüber hinaus sollen Grundstücke in Bundeseigentum einfacher Ländern und Kommunen zur Verfügung gestellt werden. NRW-Bauminister Michael Groschek gab heute bekannt, dass die neuen Mittel fast vollständig dafür genutzt werden sollen, die bestehenden Förderprogramme durch die Erhöhung der Tilgungsnachlässe attraktiver zu machen. Auch bereits in diesem Jahr gestellte Förderanträge profitieren von diesen Nachlässen.

Das Land erlässt Kommunen und Investoren beim Bau von Sozialwohnungen 10 bis 25 Prozent ihrer Rückzahlungen. Bei der Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge liegen die Tilgungsnachlässe sogar bei 20 bis 35 Prozent. Die Staffelung ergibt sich aus dem Mietniveau der jeweiligen Kommune. Zu jeder der vier Mietniveaukategorien findet Ihr in Anlage 3 eine Beispielrechnung. Wir wollen Euch im Folgenden die Förderprogramme des Landes noch einmal vorstellen:

Mittel für erstes Förderprogramm wurden seit Dezember deutlich erhöht

Die NRW.BANK hat bereits im Dezember 2014 ein Förderprogramm zur Erstellung von Flüchtlingsunterkünften und Schaffung von zusätzlichem Wohnraum für Geflüchtete aufgelegt. Bis Ende August wurden so in NRW 6.113 Plätze in 75 Projekten mit einem Gesamtvolumen von 62,5 Millionen Euro gefördert. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung hat das Land die Mittel für das laufende Jahr weiter aufgestockt, sodass das Fördervolumen 2015 rund 100 Millionen Euro beträgt. Minister Groschek stellte in Aussicht, dass das Fördervolumen bei Bedarf noch einmal erhöht werden könnte.

Neue Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge

Dieses erste Förderprogramm des Landes, das sich an Kommunen richtet, wird seit Juni 2015 durch ein weiteres ergänzt. NRW hat im Rahmen der Wohnraumförderung, die ein jährliches Volumen von rund 800 Millionen Euro umfasst, ein Programm geschaffen, um die Wohnungswirtschaft, kommunale Unternehmen und private Investoren bei der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum für Flüchtlinge zu unterstützen, die sogenannte „Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge“ (RL Flü). Die Richtlinie wendet sich in erster Linie an wohnungswirtschaftliche Investoren (auch Privatpersonen) und kommunale Wohnungsunternehmen, kann aber grundsätzlich auch von Kommunen in Anspruch genommen werden. Wie bei der sonstigen Wohnraumförderung geschieht die Förderung auch hier auf Darlehensbasis (mit den oben beschriebenen Tilgungsnachlässen).

Gefördert wird also die Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber, die keinen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben, weil sie noch keinen gesicherten Aufenthaltsstatus haben. Neben Mietwohnungen sind auch andere Wohnformen (Gruppenwohnungen, Mieteinfamilienhäuser oder die Förderung bindungsfreier Wohnungen gegen die Einräumung von Besetzungsrechten) möglich. Neben Neubau und Neuschaffung von mietpreisgebundenen Wohnungen im Bestand ist auch die Herrichtung oder Anpassung von Wohnraum in Bestandsgebäuden grundsätzlich förderfähig. Im Neubau gelten dabei die üblichen Qualitätsstandards, da auch hier die Nachhaltigkeit der Investition, sprich die Nachfolgenutzung nach einer befristeten Nutzung durch Flüchtlinge, gegeben sein muss. Bei Bestandsobjekten haben die Kommunen einen Einschätzungsspielraum.

Die Zweckbindung gestaltet sich wie bei der normalen Wohnraumförderung. Bei einem Neubau ist die Folgenutzung als geförderter Wohnungsbestand verpflichtend. Aufgrund einer erhöhten Fluktuationsrate kann neben der Bewilligungsmiete auch ein Zuschlag zugelassen werden. Hier besteht kommunal ein Gestaltungsspielraum.

Für die Integration von Flüchtlingen vor Ort ist eine dezentrale Unterbringung in den Wohnquartieren optimal. Die Förderung ist daher von Landesseite so flexibel wie möglich gestaltet, ohne die nötigen Standards wie beispielsweise Barrierefreiheit und energetische Aspekte außer Acht zu lassen.

Der an sich schon begrenzte Sozialwohnungsbestand kann kaum einen Beitrag zur Unterbringung von Flüchtlingen leisten. Denn den jährlich rund 100.000 Wohnungssuchenden in dem Segment stehen lediglich rund 50.000 verfügbare freie Wohnungen gegenüber.

Im Einzelfall kann es bei Leerstand von gefördertem Wohnraum zu einer „Freistellung“ von öffentlich gefördertem Wohnraum kommen. Dann können diesen auch Geflüchtete ohne WBS nutzen. Dies ist allerdings der Ausnahmefall und wird von den örtlichen Stellen im Einzelfall geprüft.

Die nächsten notwendigen Schritte – auch von Bundesseite

Vor Ort müssen nun die Kommunen selbst oder Hand in Hand mit (kommunalen) Wohnungsbauunternehmen oder privaten Investoren tätig werden, um die Richtlinie umzusetzen. Das Ministerium (MBWSV) hat eine schnelle und unbürokratische Unterstützung zugesichert.

Grundsätzlich „hemmt“ die Niedrigzinsphase zurzeit den Abruf von Fördermitteln im öffentlich geförderten Wohnungsbau, ebenso wie lange Abschreibungszeiten. Hier wäre die Bundesregierung gefragt, Investitionen attraktiver zu machen, indem beispielsweise Abschreibungszeiträume deutlich verkürzt würden.

Save the Date: Fachgespräch zur Belebung des sozialen Wohnraums – Gezielte schnelle Schaffung von Wohnungen für Flüchtlinge

Um Strategien, Handlungsansätze und Praxislösungen zur Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge zu diskutieren, planen wir ein Fachgespräch, das voraussichtlich am 27.11.2015 von 17:00 bis 19:30 Uhr im Landtag stattfinden wird. Eine Einladung und weitere Informationen werden rechtzeitig vor der Veranstaltung veröffentlicht.