15. September 2016

Kuratoriumssitzung der Aidshilfe NRW im Landtag

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Das Kuratorium der Aidshilfe NRW, dem Arndt Klocke MdL angehört, tagte am 14.09.2016 im Landtag Nordrhein-Westfalen. Auf der Tagesordnung stand unter anderem die Formulierung von politischen Wünschen und Thesen zur Landtagswahl 2017. Als weiterer Schwerpunk wurde die Wiedergutmachungsforderung der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren in Bezug auf den § 175 StGB vorgestellt.

Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren setzt sich dafür ein, dass die Opfer des § 175 nach 1945 kollektiv rehabilitiert und entschädigt werden. Für Generationen schwuler Männer hatte das Leben mit dem Paragraph 175 schwere Folgen. Diese wirken in der älteren Generation bis heute nach. Razzien, Denunziation und ständige Angst gehörten für schwule Männer zum Alltag. Ein offen schwules Leben war nicht möglich. Denunziation reichte vielfach für den Verlust der bürgerlichen Existenz aus. Auch müssen schwule Männer, die in der Bundesrepublik aufgrund des Paragraph 175 verurteilt wurden, weiterhin damit leben, dass sie als Straftäter gelten, denn die Urteile in der Bundesrepublik Deutschland sind immer noch nicht aufgehoben, die Opfer bis heute nicht rehabilitiert.

§ 175 StGB: was war der Paragraph 175 und wie wirkt er sich bis heute aus das Leben älterer schwuler Männer aus?

Der § 175 StGB existierte in verschiedenen Fassungen vom 01. Januar 1872 bis zum 11. Juni 1994. Er stellte einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe. In der NS-Zeit wurden zehntausende schwule Männer verhaftet, mehrere Tausend in Konzentrationslagern ermordet.
In der Bundesrepublik galt der § 175 in der von den Nationalsozialisten verschärften Fassung, während die DDR zu der Fassung von 1872 zurückkehrte. In der Bundesrepublik wurden schwule Männer nach 1945 von Polizei und Justiz weiter unerbittlich verfolgt. Die Polizei führte sogenannte „Rosa Listen“. Bis 1969 wurden 100.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet und 50.000 Männer verurteilt. Aus der DDR sind 1.292 Verurteilungen bekannt.

Offene Rechnung: § 175 StGB

Mit der Website „Offene Rechnung: § 175 StGB“ gibt BISS (Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren) älteren schwulen Männern, die Opfer nach § 175 StGB verfolgt oder veruteilt worden sind, wieder Aufmerksamkeit. In Kooperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwulenberatung möchte BISS auf die psychosozialen Beratungsstellen hinweisen, an die sich ältere schwule Männer hinwenden können.