7. Oktober 2016

Mobilitätswende konkret: Radschnellwege werden mit Landesstraßen gleichgestellt

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Mit der Förderung des landesweiten Radschnellwege-Netzes macht das Land konsequent und sehr konkret nahmobilitäts- und umweltfreundliche Verkehrspolitik. Das Netz schafft gemeinde- oder sogar kreisübergreifende attraktive Verbindungen und entlastet besonders im Pendlerverkehr die Straßen und den ÖPNV. Wir fördern damit die Entwicklung, dass immer mehr Menschen auf das Fahrrad umsteigen – auch im Berufsverkehr. Die Radschnellwege haben wie Landesstraßen eine regionale Bedeutung und werden ihnen in Zukunft gleich gestellt. Je nach konkreter Konstellation vor Ort kann das Land dann selbst die Finanzierung, den Bau und den Betrieb der Radschnellwege übernehmen. Bei Städten mit mehr als 80.000 Einwohnerinnen trägt die Baulast für die Ortsdurchfahrten allerdings die jeweilige Stadt, für den Bau bekommen die Kommunen aber entsprechende Fördermittel. Von 2016 bis 2019 steigen diese Mittel von 3,5 auf 7 Millionen Euro.

Wir machen damit nochmal deutlich: Nordrhein-Westfalen ist Schrittmacher in Sachen Radverkehr! Die Gesetzesänderung trägt den veränderten Funktions- und Leistungsansprüchen des stetig wachsenden und dank Pedelecs beschleunigten Fahrradverkehrs Rechnung. Über 500.000 verkaufte E-Bikes in Deutschland allein 2015 sprechen da eine deutliche Sprache.

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Jeder Umstieg vom Auto auf das Rad ist auch ein Kapazitätsgewinn für die Straße. Die Bereitstellung von Mobilitätsalternativen wie Radschnellwegen kann also die gleiche entlastende Wirkung auf Engpässe haben wie der viel teurere Straßenausbau. Wir sind überzeugt: Die Menschen wollen nicht zwangsläufig Autofahren, sie wollen von A nach B. Wir Grünen geben ihnen die infrastrukturelle Wahlfreiheit, wie sie das machen.

Während des Beratungsverfahrens hatte es eine Verbändeanhörung gegeben, bei der unter anderem Städtetag und Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindebund, der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC), der Verkehrsclub Deutschland e. V. (VCD NRW), der ADAC Nordrhein sowie die Bezirksregierungen und der Landesbetrieb Straßen.NRW gehört wurden.

Beschlossener Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/12069 (Neudruck)