20. März 2017

Tempo 30 wird zur Regel vor Kitas, Schulen und Co.

Der Bundesrat hat in seiner vergangenen Sitzung beschlossen, dass Tempo 30 der Regelfall vor sogenannten sensiblen Einrichtungen wie Kitas, Schulen und unter anderem Seniorenheimen werden soll. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zu mehr Verkehrssicherheit getan. Denn Kinder und alte oder kranke Menschen müssen immer und überall geschützt, das Risiko für schwere Unfälle gesenkt werden. Obwohl der Bundesrat dies im vergangenen Herbst bereits beschlossen hatte, hat NRW-Verkehrsminister Michael Groschek (SPD) bis zuletzt versucht, diese Regel aufzuweichen. Unter anderem initiierte er hierzu einen Antrag im Verkehrsausschuss des Bundesrates. Wir GRÜNE im Landtag haben dafür gesorgt, dass NRW bei der Abstimmung im Bundesrat nicht zugestimmt hat. Wir haben so verhindert, dass das Ausnahme-Regel-Verhältnis umgekehrt und der Schutz aufgeweicht wird.

Laut der neuen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung soll Tempo 30 nun grundsätzlich vor sozialen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Seniorenheimen gelten, soweit diese über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder in ihrem Nahbereich die klassischen Begleiterscheinungen wie Bring- und Abholverkehr, verstärkte Parkplatzsuche, häufige Fahrbahnüberquerungen durch Fußgänger*innen etc. entstehen. Die Straßenverkehrsbehörden können im Einzelfall auf die Absenkung der Geschwindigkeitsbegrenzung verzichten, wenn zum Beispiel negative Auswirkungen auf den ÖPNV zu befürchten sind oder eine Verkehrsverlagerung auf Wohnnebenstraßen droht.

Neben der Ausweisung und eventuellen baulichen Maßnahmen ist dann auch jeweils die Polizei gefordert, die konsequente Einhaltung des Tempolimits zu überwachen. Wir hätten uns bei dem Thema insgesamt gewünscht, dass die Kommunen seitens der Bundesregierung mit deutlich mehr Eigenverantwortung ausgestattet werden. Immerhin bleibt nun dank des Engagements von GRÜNEN der Gewinn der vollen Handlungsvollmacht in Umgebung von sensiblen Einrichtungen.