Die Stimmen für eine verbindliche und von der Automobilindustrie finanzierte Hardware-Nachrüstung von Euro5-Dieselfahrzeugen mehren sich in der Politik. Angesichts der Tatsache, dass in einigen Städten im nächsten Jahr Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge und ab September 2019 auch für Euro5-Dieselfahrzeuge umgesetzt werden, wächst der Druck auf die Bundesregierung, eine verbindliche Hardware-Nachrüstung auf Kosten der Unternehmen umzusetzen.
Neben Grünen und Bundesumweltministerin Svenja Schulze setzen sich nun auch einzelne Politiker aus CDU, SPD und FDP für eine Hardware-Nachrüstung ein. Lediglich die CSU und AFD verweigern sich weiterhin gänzlich der Hardware-Nachrüstung auf Kosten der Verursacher. Dennoch: Die Regierungen in Bund und Land wie viele weitere CDU und FDP-Akteure versuchen weiterhin die Automobilindustrie aus der Verantwortung zu nehmen. Dies ist umso unverständlicher, da es nicht nur in NRW zu Fahrverboten kommen könnte, wie für Aachen bereits vom Gericht festgelegt, sondern es hier auch zwei große Automobilzulieferer gibt, die fertige Nachrüstsätze für Dieselfahrzeuge anbieten.
Die Haltung der NRW-Landesregierung schadet damit nicht nur der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, die nach wie vor mit dreckiger Luft in den Städten leben müssen, nicht nur den Dieselautobesitzerinnen und -besitzer, die zukünftig die Innenstädte nicht mehr mit ihrem Auto erreichen können, sondern auch dem Wirtschaftsstandort NRW.
Das viel beschworene Ziel, Fahrverbote zu vermeiden, kann nur eingehalten werden, wenn auch Hardware-Nachrüstung von Dieselfahrzeugen vorgenommen werden. Hierbei gilt das Verursacherprinzip: Wer schummelt, muss zahlen! Die Grüne Landtagsfraktion nimmt die Debatte zum Anlass, den Landtag über ihren Antrag befassen zu lassen. In diesem fordert Arndt Klocke die Landesregierung auf, ihre „ablehnende Haltung gegenüber Hardware-Nachrüstungen von Euro5-Dieselfahrzeugen unverzüglich aufzugeben und über eine Bundesratsinitiative die Bundesregierung dazu zu bringen, endlich die gesetzlichen Voraussetzungen für verbindliche Nachrüstungen auf Kosten der Automobilindustrie zu schaffen.“
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