25. September 2018

Rückschritt statt Fortschritt beim Bauen in NRW

Im Juli 2018 wurde das schwarz-gelbe Baurechtsmodernisierungsgesetz (BauModG) verabschiedet. Vorausgegangen waren in den zurückliegenden zwölf Monaten Kontroversen über die inhaltliche Ausrichtung des Bauordnungsrechts in NRW.

Die rot-grüne Vorgängerregierung hatte mit der Ende 2016 vom Landtag beschlossenen Landesbauordnung (LBO) eine innovative und nachhaltige Grundlage für das Bauen in NRW geschaffen, die ursprünglich am 28.12.2017 in Kraft treten sollte. Dabei wurde vor allem der Einsatz von Holz als Baustoff deutlich vereinfacht, die Stellplatz-Regelung in kommunale Hände gelegt und das Thema des barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnens angepackt. Die LBO 2016 enthielt wesentliche Verbesserungen im Bereich Wohnen für Menschen mit Behinderung. Hierzu zählten unter anderem eine Aufzugspflicht ab vier Geschossen, die Verpflichtung zur Barrierefreiheit für alle Wohnungen in Häusern mit Aufzug sowie die verbindliche Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen (R-Quote). Diese sah vor, dass beim Bau von acht Wohnungen mindestens eine rollstuhlgerecht sein muss; bei 15 Wohnungen sollten es mindestens zwei sein.

Statt die neue LBO, der monatelange Beratungen vorausgegangen waren, in ihrem Sinne zu überarbeiten und ansonsten in Kraft treten zu lassen, setzte die schwarz-gelbe Landesregierung ein einjähriges Moratorium durch. Mit der Folge, dass die Regelungen für das Bauen wieder auf den Stand der Bauordnung von 2000 zurückgesetzt wurden. Viele Kommunen, die sich bereits auf die neuen Bestimmungen eingestellt hatten, wurden damit ebenso wie die Investor*innen unnötig verunsichert.

Zudem wurde die nun verabschiedete Bauordnung  – anders als die Vorgänger-Version –nicht  in einem transparenten Verfahren erarbeitet und diskutiert, sondern im Ministerium hinter verschlossenen Türen geschrieben und dann im Schnellverfahren und gegen den ausdrücklichen Wunsch der kommunalen Vertreter*innen durchgeboxt. Diese hatten im Vorfeld der Beratung und Beschlussfassung des federführenden Bauausschusses massive Kritik an den von den Regierungsfraktionen gestellten Änderungsanträgen geäußert. Aus ihrer Sicht wurden damit die städtebaulich wichtigen Festsetzungen der Geschosszahlen in Bebauungsplänen ad absurdum geführt und somit die kommunale Planungshoheit massiv beeinträchtigt. Es wird befürchtet, dass umfangreiche Überprüfungen von Bebauungsplänen mit erheblichen Kosten für die Kommunen erforderlich werden und bei den Abstandsflächen einerseits erhebliche Rechtsunsicherheiten produziert und andererseits auch wichtige Abstandsflächen nicht mehr rechtssicher gestaltet werden können.

Obwohl solche grundlegenden Veränderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf nach der Geschäftsordnung des Landtags eigentlich eine neue Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände nötig machen, haben sich CDU und FDP einer zusätzlichen Beratung zur Ausgestaltung des Gesetzes verweigert. Diese schwarz-gelbe Beratungsresistenz ist nicht nur rückwärtsgewandt, sondern kommunal-und damit auch demokratiefeindlich. Gesetze benötigen die Einbeziehung der Kommunalen Körperschaften und Experten, um die Interessen der Bürger umzusetzen und nicht die der Immobilien- und Bauwirtschaft.

Wir kritisieren daher entschieden die schwarz-gelbe Landesbauordnung der Landesregierung, denn sie missachtet Interessen der Kommunen und Menschen mit Behinderungen!

Die Änderungsanträge der GRÜNEN Landtagsfraktion zum Baurechtsmodernisierungsgesetz NRW (BauModG) findet Ihr hier.

Und hier findet Ihr unseren Entschließungsantrag UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen – Schaffung von barrierefreien Wohnraum und rollstuhlgerechte Wohnungen konsequent voranbringen