2. Juni 2019

Ein Fahrradgesetz für NRW

Bei der heutigen Sternfahrt der Initiative „Aufbruch Fahrrad“ haben sich tausende Menschen aus ganz NRW auf ihre Räder geschwungen, um den Weg in die Landeshauptstadt anzutreten. Die Initiative fordert eine Erhöhung des Radverkehrs am Verkehrsaufkommen auf 25 Prozent bis 2025 und hat dem Landtag heute eine Unterschriftensammlung übergeben. Wir begrüßen die Volksinitiative und haben Eckpunkte für ein grünes Radverkehrsgesetz beschlossen. Ein solches Gesetz gibt es bisher nur in Berlin – jetzt ist es auch in NRW an der Zeit.

Wir wollen, dass der Verkehr in den Städten NRWs leiser, gesünder und klimaschonender wird. Neben dem dringend notwendigen Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs spielt deshalb gerade in den Städten das Fahrrad eine Schlüsselrolle für die Zukunft der Mobilität. Die Vorteile liegen auf der Hand: Wer Wege mit dem Fahrrad zurücklegt, tut etwas für seine Gesundheit, braucht wenig Parkraum und bewegt sich klimaneutral. Trotzdem beträgt der Anteil der per Rad zurückgelegten Strecken in NRW nur elf Prozent. Während es in Essen sogar nur etwa fünf Prozent sind, liegt Münster mit mehr als 35 Prozent an der Spitze der NRW-Großstädte. Damit ganz Nordrhein-Westfalen Werte wie in Münster erreicht, wollen wir die Fahrradinfrastruktur stärken. Deshalb haben wir Eckpunkte für ein „Radverkehrsgesetz NRW“ erarbeitet.

Breite Radwege und ein dichteres Radwegenetz

Uns ist klar: Menschen setzen sich nur aufs Fahrrad, wenn sie sich sicher fühlen. Immer wieder sterben Radfahrer, weil Verkehrswege und sogar ganze Innenstädte auf Auto- und LKW-Verkehr ausgerichtet sind. Wir wollen das ändern und null Verkehrstote als Ziel gesetzlich festschreiben. Eine von vielen Maßnahmen auf dem Weg zu diesem Ziel sind baulich abgegrenzte breite Radwege, auf denen Fahrradfahrer geschützt unterwegs sind. Diese können Menschen insbesondere an Hauptverkehrsstraßen die Scheu nehmen, auf das Fahrrad umzusteigen.

Außerdem brauchen wir ein dichteres Radwegenetz. Wir schlagen deswegen vor, in Zukunft bei jedem Bau und jeder Sanierung von Bundes- und Landesstraßen baulich abgetrennte Radwege in beide Richtungen entlang der Straße zu führen. Für das Radschnellwegenetz in Nordrhein-Westfalen streben wir 1.000 Kilometer bis 2030 an. Für viele Menschen wird das Fahrrad als Verkehrsmittel auch in Zukunft nur in Kombination mit Bus, Bahn oder emissionsfreiem Auto funktionieren. Deswegen brauchen wir an allen Stadt-, Straßen-, Regional- und S-Bahn-Stationen diebstahl- und regensichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Da gerade für Pendler, die in Zukunft das Radschnellwegenetz nutzen, E-Bikes eine große Rolle spielen, wollen wir außerdem auf eine flächendeckende Ladeinfrastruktur mit Öko-Strom an allen relevanten Radverbindungen an Pendelstrecken sowie innerorts hinsteuern.

Eckpunkte als Grundlage für einen Gesetzentwurf

Die genannten Eckpunkte und einige weitere Ideen dienen als Grundlage für einen jetzt startenden Diskussionsprozess mit Verkehrsexperten, Fahrradverbänden und der Zivilgesellschaft. Wir wollen in den kommenden Monaten den Schwung mitnehmen, den die Initiative „Aufbruch Fahrrad“ erzeugt hat. Am Ende dieses Prozesses soll ein Gesetzentwurf stehen, mit dem die Zukunft des Radverkehrs in NRW Fahrt aufnimmt.