3. April 2020

Wichtiger Mieterschutz bleibt in Teilen erhalten

Ministerin Scharrenbach hat sich auf Druck von Miet- und Sozialverbänden und auch unserer Fraktion nun doch für eine zumindest teilweise Verlängerung der Mieterschutzverordnungen entschieden. Dies geschieht gegen die Festlegung von Schwarz-Gelb im NRW-Koalitionsvertrag, der noch eine ersatzlose Streichung vorsah.

Die betreffenden Regelungen umfassten dabei unter anderem die Kappung überzogener Mietpreise, Vorgaben für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und Eigenbedarfskündigungen so wie Zweckentfremdung von Wohnraum, beispielsweise für Ferienvermietung, Gewerbezwecke oder Leerstand zu spekulativen Zwecken. Wir halten die damals mit der SPD auf den Weg gebrachten Mieterschutzverordnungen weiter für sinnvoll und notwendig. Daher begrüßen wir grundsätzlich die jetzt beschlossene Teil-Verlängerung auf fünf Jahre. Durch die vom Bund vorgenommene Verschärfung der Mietpreisbremse wird sich die Wirkung der Maßnahmen in Zukunft noch einmal verstärken. Allerdings lässt die Landesregierung die Umwandlungsverordnung ersatzlos auslaufen.

Hierzu kommentiert Arndt Klocke, Fraktionsvorsitzender und Sprecher der Grünen für Bauen und Wohnen:

„Die Landesregierung muss die Kommunen bei der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels stärker unterstützen, damit dieser in den jeweiligen Städten verbindlich für die Mietpreisbremse werden kann. Auch die Beibehaltung der Kappungsgrenzen- und der Kündigungsschutzverordnung ist für die Mieterinnen und Mieter in NRW eine gute Nachricht. Wir setzen uns auch für eine Verlängerung der Umwandlungsverordnung ein, denn es werden absehbar in den NRW-Städten mehr Milieuschutzsatzungen aufgelegt werden. Insofern wäre es gut, wenn auch diese Verordnung verlängert und ihre Auswirkungen in den Städten nach einiger Zeit noch einmal evaluiert würde.“