Novellierung der Landesbauordnung
Heute wurde der Gesetzentwurf zur Novellierung der Landesbauordnung von der schwarz-grünen Landesregierung vorgestellt. Die LBauO regelt in NRW zentral Vorgaben für Gebäude im Bestand und Neubau aber auch von sonstigen Bauten, wie beispielsweise Abständen von Windrädern. Nun startet das parlamentarische Verfahren. Mit der Novellierung machen wir den entscheidenden Schritt, um den Klimaschutz voranzubringen und den Wohnungsbau zu beschleunigen.
Die Solarpflicht wurde im Koalitionsvertrag bereits vereinbart und soll schrittweise eingeführt werden. Wird ein Dach erneuert oder entsteht ein neues Gebäude gilt eine PV Pflicht: ab 1. Januar 2024 für Nicht-Wohngebäude und ab dem 1. Januar 2025 für Wohngebäude. Alternativ kann auch Solarthermie genutzt werden. Wer eine Solaranlage oder Wärmepumpe bauen möchte profitiert künftig auch von geringeren Abstandspflichten zu Nachbargebäuden. Nicht brennbare Anlagen benötigen keine Mindestabstände mehr.